Honorar & Preise

Transparenz schafft Vertrauen

Klare Worte. Klare Preise. Keine versteckten Kosten. Keine Überraschungen. Ich rechne transparent und fair ab.

Dolmetschen

Konsekutivdolmetschen

ab 93€pro Stunde (netto)

Nach JVEG-Sätzen

  • Verhandlungen & Gespräche
  • Behördentermine
  • Geschäftstreffen

Simultandolmetschen

Auf AnfrageTagessatz

Je nach Veranstaltungsgröße

  • Konferenzen & Kongresse
  • Großveranstaltungen
  • Inklusive Technikberatung

Gerichtsdolmetschen

Nach JVEGGesetzliche Vergütung

Justizvergütungsgesetz

  • Straf- und Zivilverfahren
  • Asylverfahren
  • Notartermine

JVEG-Abrechnung: Dolmetschereinsätze bei Gerichten und Behörden werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet. Das Honorar deckt den Zeitaufwand für die Vorbereitung sowie für die Anreise und Abreise fair ab.

Übersetzungen

Standardübersetzung

Allgemeine Texte und Dokumente

Normzeile (55 Anschläge)

Fachübersetzung

Juristische, medizinische, technische Texte

Normzeile + Fachzuschlag

Beglaubigte Übersetzung

Für den Rechtsverkehr

Normzeile + Beglaubigungsgebühr

Eilauftrag

Express-Bearbeitung

Normzeile + Expresszuschlag
JVEG-Honorar Übersetzungen
1,95 €je 55 Anschläge (Grundhonorar)
2,15 €je 55 Anschläge (erhöhtes Honorar)
2,30 €je 55 Anschläge (erschwerte Übersetzung)

Mindesthonorar gemäß §11 Abs. 3 JVEG: 20,00 EUR. Bei privatwirtschaftlichen Aufträgen individuelle Vereinbarung möglich.

Im Preis inbegriffen:

  • Gewissenhafte Vorbereitung auf jeden Termin
  • Muttersprachliches Korrekturlesen
  • Sichere digitale Übermittlung
  • Persönliche Beratung
  • Keine versteckten Kosten

Häufige Fragen zu Honorar & Preisen

Wie wird die Normzeile berechnet?

Eine Normzeile entspricht 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen in der Zielsprache. Diese standardisierte Einheit ermöglicht eine faire und transparente Preisgestaltung.

Fallen zusätzliche Kosten an?

Bei Dolmetschereinsätzen können Fahrtkosten und ggf. Übernachtungskosten hinzukommen, die separat berechnet werden. Bei Übersetzungen fallen keine zusätzlichen Liefer- oder Versandkosten an.

Gibt es einen Mindestbetrag?

Gemäß §11 Abs. 3 JVEG beträgt das Mindesthonorar für Übersetzungen 20,00 EUR. Bei privatwirtschaftlichen Aufträgen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Sind Sonderkonditionen möglich?

Bei umfangreichen oder regelmäßigen Aufträgen gewähre ich gerne attraktive Sonderkonditionen. Sprechen Sie mich einfach an.

Individuelles Angebot gewünscht?

Um Ihnen ein realistisches und faires Angebot machen zu können, benötige ich vorab Einsicht in den zu übersetzenden Text oder Informationen zu Ihrem Dolmetschbedarf.

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